Die MPU
Die Medizinisch-
Psychologische
Untersuchung (MPU)
Häufige Fragen
1. Ich muss zur MPU. Was kann ich tun?
2.
Kann ich mich weigern, eine MPU zu machen?
3. Kann die MPU in der Sperrfrist durchgeführt werden?
4. Wie schnell bekomme ich einen Untersuchungstermin?
5. Gibt es MPU-Vorbereitungskurse und was kosten sie?
6. Was kostet eine MPU?
7. Kann man die Gebühr auch in Raten zahlen?
8. Muss ich zur MPU einen Dolmetscher mitbringen?
9. Müssen negative Vorgutachten bei einer neuen MPU eingereicht werden?
10. Kann ich mich anstatt einer MPU auch von einem niedergelassenen Psychologen untersuchen lassen?
11. Kann ich quasi als "Vortest" ein Privatgutachten erstellen lassen?
12. Wie sind die Chancen, eine MPU zu "bestehen"?
13. Wird nach "Quoten" untersucht?
14. Ich bin mit Alkohol am Steuer aufgefallen – muss ich für eine positive MPU jetzt abstinent leben?
15. Wie lange müssen Drogen- oder Alkoholabhängige "trocken" sein, um eine MPU mit positivem Ergebnis abzuschließen?
16. Ich bin mit Drogen am Steuer aufgefallen, wie lange muss ich bei einer MPU eine Drogenabstinenz nachweisen?
17. Reichen die Laborwerte von meinem Hausarzt oder muss ich mir bei der MPU noch einmal Blut abnehmen lassen?
18. Meine Leberwerte waren 100%ig. Trotzdem bin ich durchgefallen. Das verstehe ich nicht.
19. Ist jemand, der über 1,6 Promille hatte, denn schon gleich ein Alkoholiker?
20. Wann verjähren eigentlich mal die alten Sachen?
21. Ich muss wieder zur MPU. Ist die Untersuchung beim 2. Mal anders?
22. Ich habe ein negatives Gutachten und will mich sofort bei einem anderen Institut untersuchen lassen. Die Behörde will aber die Akte nicht an das andere Institut schicken. Darf die das?
23. Wann kann ich mich nach einer negativen Untersuchung wieder untersuchen lassen?
24. Wann bekomme ich das Gutachten?
25. Muss ich ein negatives Gutachten bei der Behörde einreichen?
26. Jetzt muss ich auch noch eine Nachschulung machen. Das ist doch Beutelschneiderei. Kann ich das umgehen?
27. Was soll ich nach einer negativen Untersuchung tun, damit ich eine neune MPU bestehe?
1.
Ich muss zur MPU. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dort unterschreiben Sie eine Einverständniserklärung und benennen eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle Ihrer Wahl. Wenn Ihre Akte dort eingetroffen ist, werden Sie von der Begutachtungsstelle über die weiteren Schritte informiert .
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2.
Kann ich mich weigern, eine MPU zu machen?
Das können Sie. Wenn aber eine MPU angeordnet wurde, weil Bedenken an Ihrer Fahreignung bestehen, werden Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht wiedererhalten, wenn Sie sich weigern, sich einer MPU zu unterziehen.
3.
Kann die MPU in der Sperrfrist durchgeführt werden?
Ja, da Sie bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen und im Falle der Anordnung einer MPU sich in dieser Zeit auch untersuchen lassen können (eine Ausnahme bildet Niedersachsen, dort sind entsprechende Maßnahmen erst 1 Monat vor Ablauf der Sperrfrist möglich).
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4.
Wie schnell bekomme ich einen Untersuchungstermin?
Sobald Ihre Akte bei der Begutachtungsstelle eingegangen und die Untersuchungsgebühr eingegangen ist, wird man Ihnen einen Termin mitteilen, der etwa 14 Tage später liegt.
5.
Gibt es MPU-Vorbereitungskurse und was kosten sie?
Es gibt verschiedene Wege, sich auf die MPU vorzubereiten, mit unterschiedlicher Qualität und zu sehr unterschiedlichen Preisen.
Informieren Sie sich bei uns auf einem Informationsabend, welche Wege – auch kostenlose – für Sie in Frage kommen.
Auch telefonisch erhalten Sie von uns neutrale Informationen.
Lesen Sie unser Informationsblatt "Medizinisch-Psychologische Untersuchung und Vorbereitung darauf" (Infoblatt als PDF-Datei, 197 kb).
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6.
Was kostet eine MPU?
Die Kosten richten sich nach der behördlichen Fragestellung und nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Gebühr erhalten Sie auf Anfrage in jeder Begutachtungsstelle.
7.
Kann man die Gebühr auch in Raten zahlen?
Das richtet sich nach der Begutachtungsstelle. Bei der AVUS ist Ratenzahlung möglich. Es empfiehlt sich in diesem Falle, bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Fristverlängerung für die Vorlage des Gutachtens zu beantragen.
8.
Muss ich zur MPU einen Dolmetscher mitbringen?
Sofern Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ein beeidigter oder öffentlich bestellter oder vereidigter Dolmetscher oder Übersetzer hinzugezogen werden, der von der Begutachtungsstelle bestellt ist.
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9.
Müssen negative Vorgutachten bei einer neuen MPU eingereicht werden?
Nein. Aber die Begutachtungsstelle wird im Regelfalle um die Vorlage von Vorgutachten bitten, da sie wichtige Befunde für die Begutachtung beinhalten können.
10.
Kann ich mich anstatt einer MPU auch von einem niedergelassenen Psychologen untersuchen lassen?
Ja, aber die Fahrerlaubnisbehörde wird nur Gutachten von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen anerkennen.
11.
Kann ich quasi als "Vortest" ein Privatgutachten erstellen lassen?
Ja, das ist bei einem niedergelassenen Diplom-Psychologen möglich, allerdings mit höheren Kosten verbunden. Ein Gutachten, das nicht auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde erstellt wurde, wird die Behörde jedoch nicht anerkennen.
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12.
Wie sind die Chancen, eine MPU zu "bestehen"?
Das hängt von jedem Betroffenen selbst ab. Entscheidend für das Ergebnis der Untersuchung ist, ob und wie klar Sie belegen können, dass Sie durch persönliche Veränderungen bei sich die Voraussetzungen geschaffen haben, die Fehler, die zu dem Auffälligwerden im Verkehr geführt haben, nicht zu wiederholen.
13.
Wird nach "Quoten" untersucht?
Nein, jeder Gutachter ist in seiner Beurteilung frei und hat dabei allein fachliche Kriterien zu berücksichtigen.
14.
Ich bin mit Alkohol am Steuer aufgefallen – muss ich für eine positive MPU jetzt abstinent leben?
Vielleicht stellen Sie sich diese Frage und wissen nicht, ob Sie zwingend alkoholabstinent, also auf Dauer ohne jeglichen Alkoholkonsum leben müssen, damit Sie die Chance auf ein positives Ergebnis bei einer MPU haben.
Bei einer vorliegenden Alkoholabhängigkeit ist die Antwort leicht: Sie müssen auf jeden Fall alkoholabstinent leben und in der Regel eine einjährige Alkoholabstinenz nachweisen.

Liegt jedoch keine Alkoholabhängigkeit vor, ist die Frage in der Regel schwieriger zu beantworten. Ob Sie noch in der Lage sind, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, oder ob Sie auf Dauer auf Alkohol verzichten sollten, um erneute Trunkenheitsfahrten vermeiden zu können, hängt davon ab, wie Ihr vorheriger Umgang mit Alkohol war.
Sie können unseren
"Selbsttest Alkoholkonsum" machen, der auf einem von der WHO entwickelten (Weltgesundheitsorganisation) Fragebogen beruht, um einen ersten Eindruck und Hinweise dazu zu bekommen.
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15.
Wie lange müssen Drogen- oder Alkoholabhängige "trocken" sein, um eine MPU mit positivem Ergebnis abzuschließen?
In der Regel 1 Jahr nach erfolgreich abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung/Therapie.
Eine Teilnahmebescheinigung ist für sich genommen kein Beweis dafür, dass jemand abstinent lebt. Wichtiger ist das, was jemand insgesamt in seinem Leben unternommen hat, um trocken zu bleiben. Zum Nachweis einer Alkoholabstinenz ist ein Alkoholabstinenzcheck sinnvoll, zum Nachweis einer Drogenabstinenz ein Drogenabstinenzcheck.
16.
Ich bin mit Drogen am Steuer aufgefallen, wie lange muss ich bei einer MPU eine Drogenabstinenz nachweisen?
Sollten Sie in der Vergangenheit harte Drogen konsumiert haben, ist in der Regel eine Abstinenzdokumentation für die Dauer eines Jahres notwendig. Bei ausschließlichem Cannabiskonsum in der Vergangenheit kann in Ausnahmefällen auch eine Abstinenzdokumentation von 6 Monaten ausreichend sein. In der Regel ist jedoch auch bei zurückliegendem Cannabiskonsum eine Abstinenzdauer von einem Jahr gefordert.
Welcher Zeitraum des Drogenkontrollprogramms empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Allgemeingültige Fragen hierzu können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Informationsabende oder im Rahmen unserer sonstigen Informationsangebote klären. Wenn Sie eine genauere Einschätzung wünschen, welcher Abstinenzzeitraum bei Ihnen erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich auch unter Drogenabstinenzcheck.
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17.
Reichen die Laborwerte von meinem Hausarzt oder muss ich mir bei der MPU noch mal Blut abnehmen lassen?
Wenn Sie sich wegen einer Alkohol- oder Drogenauffälligkeit untersuchen lassen müssen, wird Ihnen in jedem Fall bei der MPU Blut abgenommen bzw. von Ihnen eine Urinprobe verlangt.
18.
Meine Leberwerte waren 100%ig. Trotzdem bin ich durchgefallen. Das verstehe ich nicht.
Die Leberwerte allein sind nicht ausschlaggebend für das Ergebnis einer Untersuchung. Wenn die Begutachtung negativ ausgefallen ist, sind die Gründe für das negative Ergebnis im Gutachten aufgeführt. Es empfiehlt sich daher, das Gutachten genau durchzulesen, um zu erfahren, woran die Gutachter ihre Bedenken festgemacht haben.
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19.
Ist jemand, der über 1,6 Promille hatte, denn schon gleich ein Alkoholiker?
Das kann man allein aufgrund des Promillewertes sicher nicht sagen. Allerdings muss jemand sehr trinkfest sein, um einen derart hohen Alkoholisierungsgrad zu erreichen, also vorher schon recht häufig und übermäßig viel Alkohol getrunken haben.
20.
Wann verjähren eigentlich mal die alten Sachen?
Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nach 10 Jahren und
Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel nach 2 bzw. 5 Jahren nicht mehr verwertbar.
21.
Ich muss wieder zur MPU. Ist die Untersuchung beim 2. Mal anders?
Nein, weder vom Ablauf, noch von den Kosten.
22.
Ich habe ein negatives Gutachten und will mich sofort bei einer anderen Begutachtungsstelle untersuchen lassen. Die Behörde will aber die Akte nicht an die andere Begutachtungsstelle schicken. Darf die das?
Wenn die Behörde Ihre Akte nicht erneut für eine MPU versenden will, könnte das daran liegen, dass die Behörde keinen Bedarf für eine neue MPU sieht. Wenn Sie sich auf privater Basis einer Begutachtung unterziehen wollen, wird die Behörde ggf. Ihre Akte für die Begutachtung bereitstellen. Begutachtungen auf privater Basis unterliegen nicht der Gebührenordnung, können daher höhere Kosten verursachen.
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23.
Wann kann ich mich nach einer negativen Untersuchung wieder untersuchen lassen?
Zunächst sollten Sie prüfen, ob im Gutachten entsprechende Empfehlungen ausgesprochen worden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, könnten Sie den Gutachter, der Sie untersucht hat, fragen, wann eine erneute Begutachtung zweckmäßig ist.
24.
Wann bekomme ich das Gutachten?
Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie in der Regel innerhalb der nächsten 14 Tage das Gutachten.
25.
Muss ich ein negatives Gutachten bei der Behörde einreichen?
Nein. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann jedoch Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des Gutachtens ablehnen. Es ist daher zweckmäßig, den Antrag auf Neuerteilung zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stellen. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass die Gutachter bei einer neuen MPU die Vorlage des negativen Gutachtens von Ihnen verlangen.
26.
Jetzt muss ich auch noch eine Nachschulung machen. Das ist doch Beutelschneiderei. Kann ich das umgehen?
Wenn im Gutachten eine Kursempfehlung ausgesprochen wurde, bedeutet dies, dass die Gutachter Sie nach Kursteilnahme wieder für geeignet erachten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wenn Sie einen solchen Kurs "umgehen", hätte dies zur Folge, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht wiederbekommen und sich ggf. nochmals einer MPU unterziehen müssen.
27.
Was soll ich nach einer negativen Untersuchung tun, damit ich eine neue MPU bestehe?
Sie können fachkundige Beratungsangebote, wie sie von Verkehrspsychologen angeboten werden, in Anspruch nehmen oder sich selbst nochmals offen und eingehend mit den im Gutachten aufgeführten Bedenken befassen und daraus angemessene persönliche Konsequenzen ziehen.
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Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Informationen zur MPU.
Oder fordern Sie unsere Informationsbroschüren an
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