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Informationen zu Ihrem Drogenabstinenznachweis
In den Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung ist niedergelegt, dass eine geltend gemachte Drogenabstinenz durch geeignete Nachweise gestützt werden muss. Diese Abstinenzdokumente müssen hohe Anforderungen erfüllen (CTU-Kriterien).
Wie lange muss ich eine Drogenabstinenz belegen können?
Sollten Sie in der Vergangenheit harte Drogen konsumiert haben, ist in der Regel eine Abstinenzdokumentation für die Dauer eines Jahres notwendig. Bei ausschließlichem Cannabiskonsum in der Vergangenheit kann in Ausnahmefällen auch eine Abstinenzdokumentation von 6 Monaten ausreichend sein. In der Regel ist jedoch auch bei zurückliegendem Cannabiskonsum eine Abstinenzdauer von einem Jahr gefordert.
Welcher Zeitraum des Drogenkontrollprogramms empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Allgemeingültige Fragen hierzu können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Informationsabende oder im Rahmen unserer sonstigen Informationsangebote klären. Wenn Sie eine genauere Einschätzung wünschen, welcher Abstinenzzeitraum bei Ihnen erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, fachliche Hilfe im Rahmen einer verkehrstherapeutischen Beratung oder einer Drogenberatungsstelle.Anspruch zu nehmen.
Unsere Abstinenzdokumentationen erfüllen alle forensischen Kriterien und sind allgemein anerkannt. Grundsätzlich kann man eine Drogenabstinenz durch polytoxikologische Untersuchungen (Haaranalysen) oder des Urins (Urinkontrollen) untermauern.
Bitte beachten Sie: Ein erfolgreicher Abschluss eines Drogenkontrollprogramms ist zwar ein notwendiger Baustein für eine erfolgreiche MPU, aber alleine nicht ausreichend! Sie sollten sich zudem intensiv mit Ihrem Drogenkonsum in der Vergangenheit auseinandergesetzt und auf dieser Grundlage dauerhafte Verhaltensänderungen für die Zukunft entwickelt haben.
Haaranalysen
Es kann eine Haarlänge von bis zu 12 cm untersucht werden. Alternativ können auch mehrere aneinander anschließende Haaranalysen durchgeführt werden. Die Mindestlänge für eine Analyse beträgt jedoch 3 cm. Es werden jeweils zwei Haarstränge am Hinterkopf entnommen.
Ein Zentimeter Haare entspricht ca. einem zurückliegenden Zeitraum von einem Monat.
Um eine Haaranalyse durchführen zu lassen, ist eine kurze telefonische Anmeldung ausreichend.
Urinkontrollen
Auch im Rahmen eines Drogenkontrollprogramms kann die Drogenabstinenz dokumentiert werden. Hierfür werden Sie in einem halben Jahr insgesamt 4 Mal, in einem Jahr insgesamt 6 Mal unvorhergesehen zur Urinabgabe einbestellt.
Die Dokumentation der Drogenabstinenz beginnt mit dem Eingang der Einverständniserklärung.
Die genauen Bedingungen der Teilnahme an dem Kontrollprogramm entnehmen Sie bitte unseren Vertragsbedingungen.
Diese können Sie sich als Dokument (siehe unten) herunterladen und ausdrucken. Als Vertragsbeginn gilt das Datum, an dem Ihre Einverständniserklärung (die Sie ebenfalls unten finden) bei uns eintrifft. Bitte füllen Sie diese Einverständniserklärung vollständig aus und senden Sie sie dann mit Unterschrift an die Untersuchungsstelle, in der Sie die Alkoholkontrollen durchführen lassen wollen.
Bitte dringend beachten:
Um eine Beeinflussung der Drogenanalysen auszuschließen, nehmen Sie bitte während des gesamten Zeitraums des Drogenkontrollprogramms keine hanf- oder mohnhaltigen Nahrungsmittel (z.B. Öle, Flocken, Mohnkuchen, Mohnbrötchen, Mohnsamen im Müsli etc.) zu sich. Vermeiden Sie auch die Anwendung von hanfhaltigen Pflegeprodukten (z.B. Haarwaschmittel, Cremes).
Auch sollten Sie eine notwendige Medikamenteneinnahme sorgfältig prüfen. Relevant sind vor allem codein- und morphinhaltige Medikamente wie z.B. Hustenmittel, Methadon und andere Substitutionsmittel, Cannabisstoffe in Medikamentenform, amphetaminhaltige Präparate oder solche, die beim Abbau zu Amphetamin oder ähnlichen Stoffen umgebaut werden, Psychopharmaka oder Hypnotika / Sedativa (u.a. Barbiturate, Benzodiazepine).
Es liegt in Ihrer Verantwortung alles zu meiden, was Ihren Abstinenznachweis gefährden könnte. Wir sind gerne bereit, Ihnen hierbei zu helfen.
Sollten Sie im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung Abstinenzbelege vorlegen, die nicht von der Avus durchgeführt wurden, so beachten Sie bitte, dass diese den Kriterien CTU entsprechen müssen und im Original vorgelegt werden müssen.
a. Informationen zu Ihrem Drogenabstinenznachweis
b. Vertragsbedingungen Drogenkontrollprogramm
c. Einverständniserklärung
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