Die MPU
Die Medizinisch-
Psychologische
Untersuchung (MPU)
Informationen zu Ihrem Alkoholabstinenznachweis

In den Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung ist niedergelegt, dass bei vorliegender Alkoholabhängigkeit oder bei schwerem Alkoholmissbrauch die notwendige Alkoholabstinenz durch geeignete Nachweise untermauert werden muss. Diese Abstinenzbefunde müssen hohe Anforderungen erfüllen (CTU-Kriterien).

Die Abstinenzdokumentation kann über die Untersuchung auf Ethylglucuronid in den Haaren oder im Urin erfolgen.
Bei Ethylglucuronid handelt es sich um ein direktes Abbauprodukt von Alkohol, welches im Urin oder in den Haaren nachweisbar ist, sollte Alkohol konsumiert worden sein.

Unsere Abstinenzbefunde erfüllen alle erforderlichen Kriterien (CTU) und sind damit forensisch anerkannt.
Grundsätzlich kann man die Alkoholabstinenz durch Haaranalysen oder Urinkontrollen untermauern. Welcher Zeitraum des Alkoholkontrollprogramms empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab, zum Beispiel vom Ausmaß und Umfang Ihres vorherigen Alkoholkonsums. Allgemeine Fragen hierzu können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Informationsabende oder im Rahmen unserer sonstigen Informationsangebote klären.

Bitte beachten Sie:
Ein erfolgreicher Abschluss eines Alkoholkontrollprogramms ist zwar ein notwendiger Baustein für eine erfolgreiche MPU, aber alleine nicht ausreichend! Sie sollten sich zudem intensiv mit Ihrem Alkoholkonsum in der Vergangenheit auseinandergesetzt und auf dieser Grundlage dauerhafte Verhaltensänderungen für die Zukunft entwickelt haben.

Haaranalysen
Da Ethylglucuronid wasserlöslich ist (und langfristig aus den Haaren ausgewaschen wird), kann nur ein Haarstrang von maximal 3 cm analysiert werden. Dies entspricht einem Nachweis von ca. 3 Monaten.
Hierbei werden jeweils zwei Haarstränge am Hinterkopf entnommen.
Durch eine Haaranalyse können Sie eine Alkoholabstinenz so auch rückblickend untermauern.
Um ein Jahr Abstinenz dokumentieren zu können, sind daher insgesamt 4 Haaranalysen (zu je 3 cm) notwendig.
Um eine Haaranalyse durchführen zu lassen, ist eine kurze telefonische Anmeldung ausreichend.

Urinkontrollen
Auch im Rahmen eines Alkoholabstinenz-Kontrollprogramms kann eine Alkoholabstinenz untermauert werden. Hierfür werden Sie in einem halben Jahr insgesamt 4 Mal, in einem Jahr insgesamt 6 Mal unvorhergesehen einbestellt.
Der Nachweis beginnt mit dem Eingang der Einverständniserklärung.
Die genauen Bedingungen der Teilnahme an dem Kontrollprogramm entnehmen Sie bitte unseren Vertragsbedingungen.
Diese können Sie sich als Dokument (siehe unten) herunterladen und ausdrucken. Als Vertragsbeginn gilt das Datum, an dem Ihre Einverständniserklärung, die Sie ebenfalls unten finden, bei uns eintrifft. Bitte füllen Sie diese Einverständniserklärung vollständig aus und senden Sie sie dann mit Unterschrift an die Untersuchungsstelle, in der Sie die Alkoholkontrollen durchführen lassen wollen.

Bitte dringend beachten:
Viele Produkte enthalten Alkohol (Ethylalkohol, Ethanol):
z. B. Lebensmittel, Heilmittel, Mundhygieneartikel, Hände-/Hautdesinfektionsmittel, Farben/ Lacke/Lösungsmittel. Selbst alkoholfreies Bier enthält in geringen Mengen Alkohol. Die Aufnahme kann durch Verzehr, Einatmen oder Aufnahme über die Haut/Schleimhaut erfolgen und kann Ihr Ergebnis verfälschen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung alles zu meiden, was Ihren Abstinenznachweis gefährden könnte. Wir sind gerne bereit, Ihnen hierbei zu helfen.

Sollten Sie im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung Abstinenzbelege vorlegen, die nicht von der Avus durchgeführt wurden, so beachten Sie bitte, dass diese den Kriterien CTU entsprechen müssen und im Original vorgelegt werden müssen.

Hier können Sie sich folgende Informationen als pdf-Datei herunterladen:

a. Informationen zu Ihrem Alkoholabstinenznachweis
b. Vertragsbedingungen Alkoholkontrollprogramm
c. Einverständniserklärung

 

 

"Ich bin mit Alkohol am Steuer aufgefallen – muss ich für eine positive MPU jetzt abstinent leben?"

Vielleicht stellen Sie sich diese Frage und wissen nicht, ob Sie zwingend alkoholabstinent, also auf Dauer ohne jeglichen Alkoholkonsum leben müssen, damit Sie die Chance auf ein positives Ergebnis bei einer MPU haben.
Bei einer vorliegenden Alkoholabhängigkeit ist die Antwort leicht: Sie müssen auf jeden Fall alkoholabstinent leben und in der Regel eine einjährige Alkoholabstinenz nachweisen.

Liegt jedoch keine Alkoholabhängigkeit vor, ist die Frage in der Regel schwieriger zu beantworten. Ob Sie noch in der Lage sind, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, oder ob Sie auf Dauer auf Alkohol verzichten sollten, um erneute Trunkenheitsfahrten vermeiden zu können, hängt davon ab, wie Ihr vorheriger Umgang mit Alkohol war.
Sie können unseren
"Selbsttest Alkoholkonsum" machen, der auf einem von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) entwickelten Fragebogen beruht, um einen ersten Eindruck und Hinweise dazu zu bekommen.

Hinweis:
Falls Sie sich dafür entscheiden, Abstinenznachweise bei einem anderen Anbieter als bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zu machen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Anbieter solcher Abstinenznachweise darauf
zu verpflichten, dass sie sämtliche CTU-Kriterien einhalten und Ihnen die Verwertbarkeit Ihrer Abstinenzbelege garantieren, damit Ihnen nicht unnötige Kosten entstehen und vor allem, damit Sie bei einer medizinisch-psychologischen Begutachtung ggf. erforderliche Abstinenzbelege in ausreichender Form beibringen können. Unzureichende Abstinenzbelege sind nicht selten eine Ursache für ein negatives Gutachtenergebnis!

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